Angenommen +++ Parteiübergreifender Antrag: Mitgliedschaft bei der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeit“

Im Namen unserer Stadtratsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen beantragen Dr. Michael Stanglmaier (3. Bürgermeister), Gerd Beubl (Stadtrat, SPD), Julian Grübl (Stadtrat, Jugendreferent, FRES jung, bunt, aktiv e.V.) und Hans Reif (Stadtrat, Migrationsreferent, FW), dass die Stadt Moosburg sich der bundesweiten Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeit“ anschließt, die 2021 vom Deutschen Städtetag und der Agora Verkehrswende ins Leben gerufen wurde.

Mit ihrem Beitritt unterstützt die Stadt Moosburg die Forderungen nach mehr Handlungsmöglichkeiten für die Kommunen. Die Initiative bekennt sich zur Mobilitätswende und fordert den Bund auf, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Kommunen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts anordnen können, wo sie es für notwendig halten. Die Erklärung der Initiative lautet:
„Die für Mobilität und Stadtentwicklung zuständigen Beigeordneten, Bürgermeister*innen und Stadtbaurät*innen der unterzeichnenden Städte erklären daher:

  1. Wir bekennen uns zur Notwendigkeit der Mobilitäts- und Verkehrswende mit dem Ziel, die Lebensqualität in unseren Städten zu erhöhen.
  2. Wir sehen Tempo 30 für den Kraftfahrzeugverkehr auch auf Hauptverkehrsstraßen als integrierten Bestandteil eines nachhaltigen gesamtstädtischen Mobilitätskonzepts und einer Strategie zur Aufwertung der öffentlichen Räume.
  3. Wir fordern den Bund auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kommunen im Sinne der Resolution des Deutschen Bundestags vom 17.01.2020 ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten.
  4. Wir begrüßen ein vom Bund gefördertes begleitendes Modellvorhaben, das wichtige Einzelaspekte im Zusammenhang mit dieser Neureglung vertieft untersuchen soll (u. a. zu den Auswirkungen auf den ÖPNV, zur Radverkehrssicherheit und zu den Auswirkungen auf das nachgeordnete Netz), um ggf. bei den Regelungen bzw. deren Anwendung nachsteuern zu können.“

Begründung:
Die derzeitige Straßenverkehrsordnung legt den Kommunen starke Zügeln bei der Ausweisung von Tempo 30 an. Auch Moosburg ist davon betroffen, da z. B. die Beschlüsse zu Tempo 30 aus Sicherheitsgründen in der Bonaustraße und anderen Straßen von den zuständigen Behörden mit Hinweis auf die derzeitige StVO abgelehnt wurden.

Doch seit langem ist bekannt, dass eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h sehr viele positive Auswirkungen für die Menschen hat:

  • Die Straßen werden wesentlich sicherer, gerade für die besonders Gefährdeten, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs bzw. mobilitätseingeschränkt sind.
  • Die Straßen werden leiser – und das Leben für die Menschen, die an diesen Straßen wohnen, deutlich angenehmer und gesünder.
  • Bei Gewährleistung eines guten Verkehrsflusses kann auch die Luft in den Straßen sauberer werden, was allen zu Gute kommt, die hier unterwegs sind.
  • Die Straßen gewinnen ihre Funktion als multifunktionale Orte zurück, die mehr sind als Verbindungen von A nach B. Die Aufenthaltsqualität wird dadurch deutlich gesteigert.
  • Die Leistungsfähigkeit der Straßen wird nicht nur nicht eingeschränkt, sondern häufig sogar durch den gleichmäßigeren Verkehrsfluss verbessert.
  • Und schließlich: die Straßen werden wieder lesbarer, Regeln einfacher und nachvollziehbarer (kein Flickenteppich mehr), das Miteinander wird gestärkt, der Schilderwald gelichtet.

Davon profitieren alle, Autofaher*innen, Radfahrer’innen, Fußgänger*innen und Anwohner*innen.

Mit dieser Initiative möchten die teilnehmenden Städte die Bundesregierung dazu bewegen, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.

„Die Städte und Gemeinden brauchen einen neuen straßenverkehrsrechtlichen Rahmen, der es ihnen ermöglicht, Tempo 30 als verkehrlich, sozial, ökologisch und baukulturell angemessene Höchstgeschwindigkeit dort anzuordnen, wo sie es für sinnvoll erachten – auch für ganze Straßenzüge im Hauptverkehrsstraßennetz und ggf. auch stadtweit als neue Regelhöchstgeschwindigkeit.“

Der Erklärung haben sich bis Januar 2022 bereits über 80 Städte und Gemeinden angeschlossen, darunter als erste im Landkreis die Gemeinde Neufahrn.

Dieser Antrag wurde im Stadtrat angenommen.