Grüner Antrag erfolgreich: Bienenhaltung ist jetzt in städtischen Kleingärten möglich 5. Oktober 202022. Oktober 2023 Der Stadtrat hat einstimmig beschlossen, dass Bienenhaltung künftig in Kleingärten zulässig ist. Unser Antrag wurde von der Verwaltung sogar noch erweitert auf bis zu fünf Völker. Auch dem haben wir natürlich sehr gerne zugestimmt. Es hat sich also gelohnt! (Stand 05. Oktober 2020) Bienenhaltung in städtischen Kleingärten ermöglichen – Änderung Gartenordnung Derzeit ist in der Kleingartensiedlung der Stadt Moosburg an der Lände die Haltung von Tieren aller Art (einschließlich Bienen) untersagt. Dies ist geregelt in der Nr. 4, Passus 4.1. der Gartenordnung der Stadt Moosburg. Aus unserer Sicht sind die Kleingärten sehr gut geeignet, um dort Bienen zu halten. Da auch das konkrete Interesse besteht bzw. in Unkenntnis dieser Regelung bereits erste Bienenvölker dort gehalten werden, sollte die Stadt Moosburg die Satzung anpassen. Wir beantragen daher als Grüne Stadtratsfraktion die Gartenordnung dahingehend zu verändern, dass die Haltung von Bienen grundsätzlich erlaubt wird. Die Anzahl der Völker ist mit Rücksicht auf die Nachbarschaft auf zwei Völker zu begrenzen. Im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Haltung der Bienen wird die nachgewiesene Teilnahme an einem Anfängerkurs und die Mitgliedschaft in einem Moosburger Imkerverein zur Auflage gemacht. Der Antrag wurde heute bei der Stadt Moosburg eingereicht. Hier der Antrag im Wortlaut: Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dollinger, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Haltung von Bienen in der städtischen Kleingartensiedlung steht derzeit im Widerspruch zur gültigen Gartenordnung. Daher stellt die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen folgenden Antrag: Die Gartenordnung der Stadt Moosburg wird geändert. Der bisherige Passus 4.1. der Gartenordnung soll künftig durch folgenden Wortlaut ersetzt werden: 4.1. Tierhaltung ist nicht erlaubt. 4.2. Ausnahme ist die Haltung von Bienen. Das Halten von Bienen ist der Stadt Moosburg anzuzeigen und steht unter genehmigungsvorbehalt. Die Genehmigung wird erteilt, wenn die Anzahl auf maximal zwei Völker begrenzt ist, die dauerhafte Mitgliedschaft in einem Moosburger Imkerverein sowie die Teilnahme an einem Anfängerkurs nachgewiesen wird. Begründung: Bislang ist die Haltung von Tieren (einschließlich Bienen) in der städtischen Kleingartensiedlung explizit ausgeschlossen. Anlass ist die konkrete Anfrage eines Pächters. Die Haltung von Bienen ist aus unserer Sicht aus ökologischer Sicht durchaus wünschenswert. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung führt dazu aus: „Für die Bestäubung von blühenden Pflanzen nehmen Honigbienen eine unverzichtbare Stellung im Naturhaushalt unserer Kulturlandschaften ein. Eine flächendeckende Bienenhaltung sorgt für eine ausreichende Bestäubung von Nutz- und Zierpflanzen.“ (https://www.praxis-agrar.de/tier/bienen/oekologische-bienenhaltung/) Die Haltung von Bienen unterliegt derzeit erstaunlich wenigen Auflagen. So ist für die Haltung weder eine behördliche Genehmigung noch eine besondere Qualifikation als Imker erforderlich. Es ist lediglich eine Anmeldung beim zuständigen Amtsveterinär erforderlich. Dies birgt in der Praxis teilweise Probleme, wenn im Einzelfall die Bienenhaltung nicht fachgerecht durchgeführt wird. Daher sollte – auch nach Rücksprache mit Herrn Birgmeier, 1. Vorsitzender Imkerverein Moosburg – die Teilnahme an einem Anfängerkurs und die Mitgliedschaft in einem Moosburger Imkerverein zur Auflage gemacht werden. Die Mitgliedschaft und der Teilnahmebestätigung sind der Verwaltung vorzulegen. Die Anzahl der Bienenstöcke ist nachbarverträglich zu gestalten. Bei den Grundstücksgrößen der Kleingärten erscheinen uns zwei Völker als Höchstgrenze angemessen. Ergebnis: Dieser Antrag wurde angenommen.