Beantragt: Freiflächengestaltungssatzung

Unsere Moosburger Stadträtin und Kita-Referentin Nathalie von Pressentin beantragt gemeinsam mit der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen eine Freiflächengestaltungssatzung einzuführen und folgende Ergänzung dabei aufzunehmen:

  1. Gestaltung und Ablöse von Spielplätzen
    Diese Punkte gelten für private Kinderspielplätze im Sinne des Art. 7 Abs. 3 Satz 1 BayBO: „Bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen ist ein ausreichend großer Kinderspielplatz anzulegen.“

    (1) Die Kinderspielplätze müssen von Bäumen beschattet, windgeschützt und gegen öffentliche Verkehrsflächen sowie andere Anlagen, wie Stellplätze, Lüftungsauslässe von Tiefgaragen oder Standplätze für Abfallbehälter, ausreichend abgeschirmt angelegt werden, so dass die Kinder ungefährdet spielen können und vor störenden Immissionen geschützt sind. Sie müssen innerhalb oder in unmittelbarer Nähe der Wohnbebauung liegen, gut einsehbar sein und in Rufweite liegen. Kinderspielplätze müssen für Kinder gefahrlos und barrierefrei erreichbar und nutzbar sein. Der Weg der Kinder von der Wohnung zum Spielplatz darf nicht über Stellplätze für Kraftfahrzeuge, Parkplatzzufahrten oder Zufahrten für mehr als zwei Garagen führen.

    (2) Die Bruttofläche des Spielplatzes muss je 100 m2 Wohnfläche mindestens 7 m2 betragen. Jeder Spielplatz muss mindestens 60m2 groß sein. Die nutzbare Spielfläche darf durch Bepflanzungen oder nicht zu dem Spielplatz gehörende Einrichtungen nicht beschränkt werden. Entsprechende Nachweise sind zeichnerisch und rechnerisch den Bauantragsunterlagen beizufügen.

    (3) Die Ausstattung muss mindestens umfassen bei Spielplätzen: bei 60 m2 Bruttospielplatzfläche: einen mindestens 5 m2 großen Sandspielplatz und mindestens zwei unterschiedliche Spielgeräte zur Bewegungsförderung auf weichem wasserdurchlässigem Untergrund, zwei Sitzbänke, eine Erholungsfläche bzw. Grün-Freifläche für Ball-, Lauf- und Gruppenspiele und mindestens ein großer Laubbaum. Die Ausstattung passt sich analog der Größe des Spielplatzes an.

    (4) Kinderspielplätze sind stets in einem Zustand zu halten, der ein gefahrloses Spielen der Kinder zulässt. Verunreinigungen sind umgehend zu beseitigen. Verschmutzungen durch Laub, Pflanzen und Essensresten oder Ausscheidungen von Tieren sind schnellstmöglich zu entfernen. Der Gesamtzustand ist regelmäßig zu kontrollieren. Es sollte ein Inspektionsbuch geführt werden.

    (5) Sind für räumlich und zeitlich zusammenhängende Bauvorhaben mit insgesamt mehr als 3000m2 Wohnfläche von verschiedenen Bauherrn Spielplätze zu erstellen, können aufeinander abgestimmte Spielplätze gefordert werden. Die Stadt Moosburg kann im Einzelfall auch ohne Vorliegen eines Bebauungsplanes gestatten, dass die Spielplätze in der unmittelbaren Nähe des Baugrundstücks für mehrere Baugrundstücke als Gemeinschaftsanlage errichtet werden.

    (6) Ablöse für Kinderspielplätze: Die Verpflichtung zur Anlage eines Kinderspielplatzes kann auch in begründeten Ausnahmefällen dadurch erfüllt werden, dass vor Erteilung der Baugenehmigung die Kosten für die Herstellung und Unterhaltung von öffentlichen Spielflächen oder anderer Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen gegenüber der Stadt Moosburg übernommen werden. Der Abschluss eines Ablösevertrags liegt im Ermessen der Stadt Moosburg.

    Die Kostenübernahme erfolgt durch einen pauschalierten Ablösebetrag. Der Ablösebetrag beträgt je m² Spielplatzfläche 1000€. Der Ablösevertrag ist zwischen dem Bauherrn und der Stadt Moosburg (Stadtbauamt) abzuschließen. Der Ablösebetrag ist vom Bauherrn in einer einmaligen Summe an die Stadt Moosburg vor der Erteilung der Baugenehmigung zu zahlen. Ist die ausgerechnete Spielplatzgröße niedriger als die Spielplatz-Mindestgröße, so wird die tatsächliche ausgerechnete Spielplatzgröße berechnet. Die Fläche muss als Grünfläche bestehen bleiben.
  1. Gestaltung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke
    Wird ein Bauantrag, ein die baurechtliche Prüfung umfassender Antrag gestellt oder erfolgt eine Vorlage der Genehmigungsfreistellungsunterlagen sind zudem folgende Regelungen zu beachten:

    (1) Die nicht überbauten Flächen einschließlich der unterbauten Freiflächen der bebauten Grundstücke sind unter vorrangiger Berücksichtigung der vorhandenen Baum- und Gehölzbestände zu begrünen, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Nutzung wie Stellplätze und Arbeits- oder Lagerflächen, Spiel- und Aufenthaltsflächen benötigt werden. Dabei sind standortgerechte und vorwiegend heimische Gehölzarten zu verwenden. Nicht zulässig sind insbesondere geschotterte Steingärten.

    (2) Zuwege, Zufahrten und Stellplätze sind auf ein Mindestmaß zu beschränken und soweit es die Art der Nutzung, Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit zulassen, mit wasserdurchlässigen Belägen zu versehen.

Begründung:
Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen hatte geplant eine Spielplatzsatzung für Moosburg zu entwerfen und zu beantragen. Im Rahmen der Diskussionen um die Stadtgrünordnung sah man vor eine Freiflächengestaltungssatzung für Moosburg zu entwerfen. Diese wird hiermit beantragt, hier können sowohl die Punkte der ursprünglich angedachten Spielplatzsatzung als auch die Gestaltung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke aufgenommen werden.

In die Freiflächengestaltungssatzung soll die Gestaltung und Ablöse von Spielplätzen aufgenommen werden. Kinder sollen in unmittelbarerer Nähe ihres Wohnhauses spielen können, deswegen sieht die bayerische Bauordnung vor, dass neu gebaute Häuser mit mehr als drei Wohnungen auch einen kleineren Spielplatz bekommt. Oft wird über die Sinnhaftigkeit dieser Spielplätze diskutiert, viele Eltern bevorzugen größere öffentliche Spielplätze. Um diesen Spielplätzen einen Rahmen zu geben, damit sie eine gewisse Qualität erreichen müssen, um attraktiv zu sein, sollen bestimmte Maßgaben erfüllt werden. In begründeten Ausnahmefällen soll jedoch ein Ablösebetrag einen Spielplatzbau ersetzen, um den Bau potentiell örtlicher überflüssiger Kleinspielplätze zu vermeiden. Diese Summe soll die Verwaltung bei der Erstellung und Instandhaltung von öffentlichen Spielplätzen nachhaltig verwenden. Außerdem sollen bestimmte grundsätzliche Merkmale der Mindestanforderung von Spielplätzen wie z.B. deren Lage, Größe, Gestaltung definiert werden, um die Qualität jeden Spielplatzes in Moosburg sicherzustellen.

Des Weiteren soll die Gestaltung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke in der Freiflächengestaltungssatzung definiert werden. Ziel ist es umweltbedingt möglichst viel wasserdurchlässige Grün-Freifläche aufrecht zu erhalten und geschotterte Steingärten zu unterbinden, da letztere eine Bedrohung für das Stadtklima und die Artenvielfalt darstellen.

Die Verwaltung wird hiermit darum gebeten eine Freiflächengestaltungssatzung einzuführen und oben genannte Punkte bei deren Entwurf mit aufzunehmen.

Status: Dieser Antrag wurde im Juli 2023 gestellt und wir warten darauf, dass er auf die Tagesordnung im Stadtrat kommt.