ANGENOMMEN: Sichere Straßen für alle – verkehrssichere Industriestraße

STATUSUPDATE: Der Antrag wurde in der Stadtratssitzung am 01.12.2025 mehrheitlich angenommen. Die Details der Beschlüsse:
– Ausbau des Gehwegs an der Industriestr. von der Driescherstr. bis zur Graf-Konrad-Str. mit einer durchgängigen Breite von zwei Metern
– Schutzstreifen für ein Jahr auf Probe von der Driescherstr. bis zur Gutenbergstr.
– Fahrradpiktrogrammketten: Gutenbergstr. bis Steinbockstr. und auf der anderen Seite von der Steinbockstr. bis zur Driescherstr.
– Anpassung der Ampelschaltung, sodass man vom Gehweg bei Netto in einem Satz die Industriestr. überqueren kann (Verringerung Personenaufkommen auf Verkehrsinsel)

Unser Fraktionsvorsitzender und Bürgermeisterkandidat Dr. Michael Stanglmaier stellt zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, insbesondere der Schulwegsicherheit in Moosburg folgenden Antrag:

1. Der Fußweg entlang der Industriestraße als wichtiger Schulweg wird ab der Kreuzung
Driescherstraße bis zur Einmündung der Graf-Konrad-Straße auf einheitlich mindestens
zwei Meter (wenn möglich mindestens 2,5 Meter) verbreitert.

2. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrende wird in der Industriestraße
beidseitig und durchgängig ab der Kreuzung Driescherstraße bis zur Kreuzung neue
Industriestraße Piktogrammketten angelegt.
Im Abschnitt ab dem Ende der Benutzungspflicht auf dem gemeinsamen Fuß- / Radweg in
Richtung Industriegelände wird bis zur Einmündung der Graf-Konrad-Straße auf der
rechten Seite eine Fahrradschutzstreifen angebracht.

3. Die Fahrradbenutzungspflicht in Richtung Kreuzung Thalbacher Straße wird an der
jetzigen Stelle aufgehoben.

Begründung:

Zu 1: Der Fußweg an der Industriestraße stellt einen sehr wichtigen Schulweg dar. Auch
für Radfahrende ist dieser Weg zum Schulzentrum an der Albinstraße mit dem
Gymnasium, Grund- und Mittelschule von großer Bedeutung und wird von vielen
Schülerinnen täglich genutzt. Dies gilt sowohl für Schülerinnen, die aus Richtung
Thalbach Straße / BayWa Unterführung, aber auch von der Graf-Konrad-Straße kommen.
Derzeit stellen deswegen der Fußweg und die nicht vorhandene Fahrradinfrastruktur ein
hohes Sicherheitsrisiko dar und entsprechen auch nicht den geltenden Regelwerken (ERA
2010, RaSt 06, EFA 2002) .
Der Fußweg verschmälert sich ab der Kreuzung Thalbacher Straße von 2,5 Meter auf nur
mehr 1,4 Meter.
Bei Begegnungsverkehr muss eine Fußgängerin auf die stark befahrene Straße
ausweichen. Gerade in den Stoßzeiten des Schulwegs kommt es regelmäßig zu engen
Begegnungssituationen zwischen Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrenden.
Durch eine Verbreiterung des Gehwegs auf mindestens 2 Meter wird eine deutliche
Verbesserung der Sicherheit und des Komforts für alle Verkehrsteilnehmenden erreicht.
Soweit hinsichtlich der Straßenbreite möglich, sollte der Fußweg aber mindestens auf 2,5
verbreitet werden!

Zu 2: Für Radfahrende stellt sich die Situation noch schlechter dar, da keinerlei
Radwegeinfrastruktur vorhanden ist. Um dennoch die Sichtbarkeit und Akzeptanz des
Radverkehrs zu erhöhen, wird beantragt, auf beiden Fahrbahnseiten eine
Fahrradpiktogrammkette aufzubringen. Diese Maßnahme macht die gemeinsame Nutzung
der Fahrbahn durch Radfahrende und Kfz- und LKW-Verkehr deutlich sichtabr und trägt
damit zu einem rücksichtsvolleren und sichereren Miteinander auf der Straße und
Verbesserung der objektiven und subjektiven Sicherheit bei.
Im für den Schulverkehr besonders wichtigem Bereich zwischen dem Ende der
Benutzungspflicht und der Graf-Konrad-Straße wird ein Schutzstreifen angebracht, da
dieser eine höhere Sicherheit für Radfahrende bringt als eine Piktogrammkette. Am
Beginn des Schutzstreifens ist auf eine geeignete Einschleifung zu achten. Im Gegensatz
zu Tempo 30 Zonen (StVO § 45 Nr 1c) sind Schutzstreifen in Tempo 30 Straßen nicht
ausgeschlossen.

Zu 3: Die derzeit bestehende Benutzungspflicht von Osten kommend in Richtung
Kreuzung mit der Thalbacher Straße entspricht nicht den geltenden Regelwerken für einen
benutzungspflichtigen gemeinsamen Geh- und Radweg.
Außerdem ist die Anordnung der Benutzungspflicht an dieser unübersichtlichen Stelle
auch aus Sicherheitsgründen absolut kontraproduktiv, da Radfahrende gezwungen
werden, an einer kritischen Verkehrsstelle die Fahrbahn zu queren. Zudem müssten durch
die bestehende Benutzungspflicht Radfahrende, die von der Industriestraße in die
Innenstadt fahren wollen, an dieser unübersichtlichen Stelle die Fahrbahn queren.
Weiterhin müssten formalrechtlich auch Radelnde, die in die Driescherstraße oder zum
Netto fahren wollen, zuerst die Straße queren, auf den Fußweg fahren und bei der
Ampelanlage die Kreuzung queren und auf einem schmalen Fußweg in die
Driescherstraße fahren und dort wieder die Straße queren.
Auch vielen Eltern bereitet die derzeitige Situation Sorge. Dieser Antrag entstand auch auf
Anregung und in Absprache mit betroffenen Eltern.