ANGENOMMEN: Sichere Straßen für Alle – Verkehrsberuhigung in der Innenstadt ausbauen

STATUSUPDATE: Der Antrag wurde in der Stadtratssitzung am 02.02.2026 mehrheitlich angenommen. Die Details der Beschlüsse:
– Der vorhandene verkehrsberuhigte Geschäftsbereich mit Tempo 20 km/h wird für den Stadtplatz, beginnend von der Rentamtstraße bis zum Stadtplatz 17 erweitert (identisch zu Zonen in der Herrnstaße und im Weingraben)
– Einführung von Tempo 30 km/h in der Landshuter Straße und Auf dem Gries, beginnend ab dem Kreuzungsbereich der Stadtwaldstraße bis zur Leinberger Straße
– Einführung von Tempo 30 km/h in der Münchener Straße, beginnend ab dem Kreuzungsbereich der Westerbergstraße bis zur Einmündung Krankenhausweg

Unser Fraktionsvorsitzender und Bürgermeisterkandidat Dr. Michael Stanglmaier stellt zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, insbesondere der Verkehrsberuhigung in der Moosburger Innenstadt folgenden Antrag:

1. Der Stadtplatz soll unabhängig von dem bereits bestehenden verkehrsberuhigten Geschäftsbereich in der Herrenstraße und dem Weingraben als eigenständiger verkehrsberuhigter Geschäftsbereich ausgewiesen werden.
Der Bereich soll sich erstrecken nach der Kreuzung mit der Rentamtstraße im Norden bis zur Kreuzung Weingraben / Bahnhofstraße im Süden.
Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen ob und wie dies rechtlich umzusetzen ist und teilt die Ergebnisse dem Stadtrat zeitnah mit.

2. Die Münchener Straße / Thalbacherstraße wird in der Innenstadt ab der Kreuzung Leinberger Straße bis zur Kreuzung Westerbergstraße einheitlich als Tempo 30 Straße ausgewiesen. Streckenmäßig davon ausgenommen sind Abschnitte mit höherwertige Anordnung wie ein möglicher verkehrsberuhigter Geschäftsbereich.
Die Landshuter Straße /Auf dem Gries/ Leinberger Straße wird einheitlich als Tempo 30 Straße ab der Kreuzung Stadtwaldstraße bis zur Kreuzung mit der Thalbacher Straße ausgewiesen.


Begründung:

zu 1: Neben der Herrenstraße und dem Weingraben ist der Stadtplatz die zentrale Einkaufs und Geschäftsstraße in der Moosburger Innenstadt mit hohem Fußgänger – und Fahrradverkehr.
Durch einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich mit Tempo 20 wird die Innenstadt sowohl von der Aufenthalts- als auch Lebensqualität für die dortigen EinwohnerInnen deutlich aufgewertet und sowohl die subjektive als auch die objektive Verkehrssicherheit erhöht.


Dies stärkt auch den lokalen Einzelhandel und die Gastronomie in unserer Innenstadt.
Bereits die jetzt vorhandene bauliche Gestaltung des Stadtplatzes ermöglicht die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches.
Eine Ausweitung des bereits bestehenden verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs auf den Stadtplatz hätte eine Änderung der Vorfahrt Herrenstraßen / Stadtplatz zur Folge in einer einheitlichen Zone zur Folge. Deswegen sollte der Stadtplatz als eigener, von dem bestehenden unabhängiger Geschäftsbereich ausgewiesen werden.

Zu 2: Durch die einheitliche Ausweisung von durchgehend Tempo 30 erhöhen sich die Aufenthalts und Lebensqualität in unserer gesamten Innenstadt. Zudem schafft es für alle Verkehrsteilnehmende klare und übersichtliche Verhältnisse, da der Wechsel von Tempo 30 und Tempo 50 Abschnitten wegfällt.
Für die Anwohner und Anwohnerinnen an den betroffenen Straßen erhöht sich durch eine geringere Geschwindigkeit und damit geringere Lärmbelastung die Wohnqualität deutlich und ist auch rechtliche Begründung für die Anordnung.


Da in den beantragten Straßenabschnitten auch keine eigene Verkehrsinfrastruktur (Radwege, Schutzstreifen, etc.) vorhanden ist, erhöht sich durch eine einheitliche Tempo 30 Anordnung die Sicherheit für Radfahrende und für FußgängerInnen, die die Straße queren wollen.

Die Stellung der Innenstadt wird gestärkt, da einheitlich ab den Einfahrten in die Innenstadt eine Verkehrsberuhigung greift.


Zudem erlaubt die neue StVO (2024) und VwV-StVO (2025) im Bereich von Fußgängerüberwegen die Geschwindigkeit auf einem Abschnitt von 300 Metern Länge auf Tempo 30 zu begrenzen. Damit kann zusätzlich eine Tempo 30 Begrenzung auf der Landshuter Straße ab der Kreuzung Stadtwaldstraße rechtlich angeordnet werden (StVO §45 Abs. 9 Nr. 10).
Neben der Reduktion der Lärmbelastung kann durch die neue StVo und VwV-StVO (§45 Abs. 9 Nr. 6) in der Münchener Straße auch aufgrund des AWO Alten- und Pflegeheimes im Krankenhausweg Tempo 30 angeordnet werden, da diese Möglichkeit nicht nur für die Straße gilt, zu der sich der Zugang der Einrichtung befindet, sondern auch wenn im Nahbereich starker Ziel und Quellverkehr herrscht. Dies ist für die Münchener Straße im beantragten Abschnitt zutreffend.